Bei Hunden und Katzen kann das jedoch anders aussehen. Zwar hat der BGH auch hier ein generelles Haustierverbot im Mietvertrag für unzulässig erklärt (BGH, 20. März 2013, Az.: VIII ZR 168/12) jedoch auch gleichzeitig im Mietrecht Haustiere, die nicht zu den Kleintieren gehören, zur Einzelfallentscheidung gemacht.Das heißt, Vermieter müssen immer abwägen, ob eine Tierhaltung in.
Mietvertrag haustiere verbieten. Unter gewissen Voraussetzungen können Vermieter den Mietvertrag aufgrund eines Haustieres kündigen. Das ist etwa dann der Fall, wenn größere Haustiere wie Katzen oder Hunde laut Mietvertrag verboten sind. So kann die Anschaffung eines Tieres nach dem Abschluss eines Mietvertrages zum Problem werden. Nicht nur der Vermieter kann unter Umständen bestimmte Haustiere verbieten, sondern auch der Gesetzgeber. In der Tierhaltungsverordnung finden sich auf den ersten Blick recht abstruse Verbote. So darf man sich in Österreich etwa keine Wale, Seekühe und Rüsseltiere außerhalb von Zoos anschaffen. Dürfen Vermieter verbieten, Haustiere zu halten? Das Gericht hat im Präzedenzfall entschieden: Vermieter dürfen Hund und Katze nicht verbieten. Haustiere sind des Menschen liebste Weggefährten. Vermieter dürfen kaum eingreifen Foto: iStock. Das Amtsgericht Köln zeigt ein Herz für Tiere. Generell gilt dabei: Ist im Mietvertrag nichts geregelt, kann der Vermieter die Haltung von Haustieren nicht verbieten. Dabei ist es in erster Linie unerheblich, ob es sich um eine zahme Hausratte.
Kein Mietvertrag für Gewerkschaftsmitglied – kein Schadensersatz (21.05.2013, 10:35) München/Berlin (DAV). Gibt der Vermieter eine Wohnung möglicherweise wegen der Gewerkschaftszugehörigkeit. Einschränkungen oder Verbote im Mietvertrag gelten insbesondere für grössere Haustiere wie zum Beispiel Hunde oder Katzen. Kleintiere wie Meerschweinchen oder Zierfische dürfen vom Mieter grundsätzlich auch ohne Einwilligung des Vermieters gehalten werden, soweit sich deren Anzahl in üblichen Grenzen hält und die Tiere in Käfigen. Vermieter dürfen ihren Mietern nicht grundsätzlich verbieten, Haustiere in ihrer Wohnung zu halten. Während die Haltung von Kleintieren durch das Mietrecht schon lange zulässig ist, hat der. Gestern bekamen wir einen ganz merkwürdigen Brief, als Ergänzung zum Mietvertrag, wo alles was für Schäden passieren könnten aufgelistet wurde, unteranderem Kratzer Bodenbeläge. Einmal Steht doch im Mietvertrag drin, dass der Mieter haftet für alle entstehenden Schäden aufgrund der Tierhaltung haftet. 1.
Keine eindeutigen Regelungen. Haustiere in Wohnung (© Monika Wisniewska / Fotolia.com) Was die Haustierhaltung in Mietwohnungen angeht, gibt es keine eindeutigen Regelungen, an denen sich Mieter und Vermieter generell orientieren können. Daher wird hier von Fall zu Fall zu entscheiden sein. Prinzipiell ist zu sagen, dass Kleintiere nicht der Zustimmung. Welche Haustiere in der Mietwohnung gehalten werden dürfen und welche Tiere der Vermieter verbieten darf, verraten wir im Folgenden. Weitere Ratgeber zum Thema Mietvertrag gesucht? ↗ Mietvertrag – Anwalt deckt ungerechte Klauseln auf ↗ Gefährliche Klauseln – Die neun häufigsten Fallen im Mietvertrag ↗ Mietvertrag von A-Z – Was. Haustiere in Wohnungen: Kann der Vermieter Hund, Katze & Co. verbieten? Eine Klausel im Mietvertrag, die die Haltung von Hunden und Katzen generell verbietet, ist unwirksam. Wirksam sind nur Klauseln, die die Haltung von der Zustimmung des Vermieters nach einer Interessenabwägung abhängig machen. Wenn der Mietvertrag die Haltung von Haustieren ausdrücklich erlaubt, heißt das, dass Mieterinnen übliche Haustiere wie Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Kaninchen, Hamster, Mäuse etc. auf jeden Fall halten dürfen – auch dann, wenn sich NachbarInnen beschweren.
Kann die Allergie eines Nachbarn dazu führen, dass Vermieter Haustiere verbieten dürfen? Ein Vermieter darf zumindest nicht generell die Haltung von Katzen untersagen. Er kann sich die Erlaubnis dazu jedoch im Mietvertrag vorbehalten. Enthält der Mietvertrag keine Bestimmungen über die Haustierhaltung, ist diese grundsätzlich zulässig. Eine Ausnahme gilt für aussergewöhnliche Arten mit hohem Stör- oder Gefährdungspotential wie etwa Papageien, Giftschlangen oder für Haustiere in grosser Zahl. Der Vermieter darf Haustiere nicht generell verbieten, eine entsprechende Klausel im Mietvertrag ist ungültig. Für einige Tierarten (darunter auch Hund und Katze) muss der Vermieter aber vorher gefragt werden. Theoretisch kann er die Zustimmung verweigern, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt. Seit dem OGH-Urteil vom 22.12.2010 (siehe VKI), kann die Tierhaltung von Haustieren nicht mehr generell bzw umfassend im Mietvertrag verboten werden. Damit ist klar, dass jene Tiere, von denen keinerlei Beeinträchtigung ausgehen kann, jedenfalls erlaubt sind (zB Hamster, Meerschweinchen und ähnliches).
Im Mietvertrag ist bezüglich der Tierhaltung die Klausel üblich, dass Haustiere nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen. Diese Klausel ist auch rechtens: Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (OG Hamm, WM 1981, Seite 53) steht es dem Vermieter frei, ob er eine Tierhaltung duldet – und diese Entscheidung. Ein nachträgliches Verbot der Tierhaltung kann von dem Vermieter, selbst nach einer ausdrücklichen Erlaubniserteilung ausgesprochen werden. In Betracht kommt hier besonders der Fall, bei dem durch die Tierhaltung Beeinträchtigungen anderer Mieter wie Lärmbelästigungen, Geruchsbelästigungen oder sonstige Störungen des Mietgebrauchs hervorgerufen werden.

