AG Köln, Urteil vom 09. August 2012 – 210 C 103/12: Halten einer Katze in einer Mietwohnung ohne Zustimmung des Vermieters stellt grundsätzlich keinen vertragswidrigen Gebrauch dar, wenn die Wohnung aufgrund der Größe zur Katzenhaltung geeignet ist: Nicht Erlaubnisfrei – aber Anspruch auf Zustimmung: AG Hamburg WuM 1996, 613
Haustiere wohnung urteil. Tiere in der Wohnung führen oft zu Streitereien mit dem Vermieter oder den Nachbarn. FOCUS-Online-Expertin Tina Heil gibt einen Überblick über wichtige Gerichtsurteile zu diesem Thema. Dadurch, dass die Tiere nicht frei in der Wohnung herumlaufen, ist gewährleistet, dass Nachbarn nicht von ihnen gestört werden bzw. es zur Schädigung der Mietsache kommt. Problematisch wird es im Mietrecht in puncto Haustiere allerdings, wenn die Kleintiere in einer unüblich hohen Zahl gehalten werden. Das angesprochene Urteil des Bundesgerichtshof zu dieser Thematik (Az.: VIII ZR 168/12) besagt lediglich, dass die Haltung mittels Formularklausel nicht pauschal verboten werden kann. Unabhängig davon kommt es immer darauf an, ob die Hunde- oder Katzenhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung zählt. Das Urteil liegt im Detail: das OGH hat im wesentlichen nur grundsätzliche Mietvertragsklauseln wie etwas „Haustiere nicht gestattet“ verboten. Die Rechtssprechung zielt daher auf eine Pauschalisierung eines Tierhaltverbots per Mietvertrag, da dieser ohne sachlichen Grund den Mieter grob benachteiligt.
Dem Urteil zufolge sind Igel keine Haustiere wie Vögel oder Hamster, sondern Wildtiere, von denen Gerüche ausgehen, die den Hausfrieden gefährden können. Daher hätte die Vermieterin die Igel. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau buchte für sich und ihre Familie eine Ferienwohnung für einige Tage im August 2016. Die Frau besaß einen vier Monate alten Zwergpinscher-Welpen, welchen sie mit in die Ferienwohnung mitnehmen wollte. Die Vermieterin ließ dies aber nicht zu. Sie verbat Haustiere in der Wohnung. Hunde, Katzen, Hamster & Co dürfen MieterInnen grundsätzlich in ihrer Wohnung halten – auch wenn im Mietervertrag eine generelle Verbotsklausel steht, denn ein Haustierverbot in Mietwohnungen gibt es nicht. Seit dem IGH-Urteil vom 22.12.2010, kann die Tierhaltung von Haustieren nicht mehr generell bzw. umfassend im Mietvertrag verboten werden. Denn das Urteil bedeutet nicht, dass ein Vermieter die Tierhaltung nicht mehr einschränken darf. Eine solche Klausel im Mietvertrag darf es nach wie vor geben – und sie ist auch rechtens. Allerdings räumt das BGH-Urteil Mietern das Recht ein, im begründeten Einzelfall vom Hunde- oder Katzenverbot abzuweichen.
Gemäß des überwiegenden Teils der Rechtsprechung zählen Katzen im Mietrecht zu den Kleintieren.Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs darf die Katzenhaltung in einer Mietwohnung nicht pauschal verboten werden (BGH, 20.3.2013, Az.: VIII ZR 168/12; BGH, 14.11.2007, Az.: VIII ZR 34/06). Regeln für Hund und Katze Die Hausordnung einer Wohnungseigentumsanlage in Wiesbaden bestimmte: „Haustiere dürfen außerhalb der Wohnung im Bereich des Gemeinschaftseigentums nicht frei laufen“. Trotzdem lassen Hundebesitzer ihre Tiere frei auf den Grünflächen der Anlage laufen, Katzen können sich Tag und Nacht ungehindert im Freien bewegen. Außerdem hat die Zahl von Hunden und. Das deutsche Mietrecht regelt ganz klar, welche Tiere in einer Wohnung oder einem angemieteten Haus vom Mieter gehalten werden dürfen. Grundsätzlich gibt es für Wildtiere in der Haltung besondere Vorschriften, so dürfen Zwergwachteln als Kleintiere in Innenräumen gehalten werden, Hühner, Enten und andere Nutztiere aber ausschließlich in einem Freigehege vor dem Haus. Vermieter dürfen das Halten von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht pauschal untersagen. Das hat der Bundesgerichtshof verkündet. Über ein Verbot der Haustiere müsse im Einzelfall.
Kompaktinfo – Haustiere in der Mietwohnung Im Mietrecht können Haustiere nicht generell verboten werden.. Ohne die Erlaubnis des Vermieters dürfen Kleintiere in der Wohnung gehalten werden. Die Genehmigung für die Haltung von Hunden und Katzen in einer Wohnung, hängt von der Einzelentscheidung des Vermieters ab. Bei Minischweinen machen Gerichte überraschender Weise in der Regel keinen Unterschied zu Hunden und Katzen. (AG München, Urteil v. 6.7.2004, 413 C 12648/04, WuM 2005, 649) Und das obwohl Minischweine viel größer und schwerer werden können – manche erreichen ein Gewicht bis zu 100 kg. Haustiere in Mietwohnungen: Das bringt das Urteil wirklich Für Wohnungssuchende. Bei der Wohnungssuche bringt das oben genannte Urteil für Haustierbesitzer kaum Vorteile. Denn das Urteil bezieht sich ausdrücklich auf Regelungen im Mietvertrag und nicht bereits auf die Wohnungssuche. Katze oder Hund, Kaninchen oder Mini-Schwein: Wenn der Mieter sich für ein Haustier entscheidet, steht er unmittelbar vor der Frage, ob er es in der Wohnung halten darf. Haustierhaltung ist im deutschen Mietrecht nicht eindeutig geregelt, daher kommt es auf den individuellen Fall an: Ein Golden Retriever bekommt die Erlaubnis vielleicht, ein.
Ob Mieter Tiere halten dürfen, richtet sich in erster Linie nach dem Mietvertrag. Grundsätzlich verbieten darf der Vermieter Hunde und Katzen aber nicht (BGH, Urteil vom 20.3.2013, Aktenzeichen VIII ZR 168/12). Seit diesem Urteil können sich viele nun den Wunsch nach einem Tier erfüllen. Eine. Wer als Mieter in seinem Haus oder seiner Wohnung Haustiere halten will, stößt in Mietverträgen häufig auf Klauseln, die dies untersagen. Diese sind jedoch nur unter bestimmten Umständen zulässig. Und auch wenn gar keine Regelung getroffen wurde, darf ein Mieter Haustiere halten.

