Enthält der Mietvertrag keine Bestimmungen über die Haustierhaltung, ist diese grundsätzlich zulässig. Eine Ausnahme gilt für aussergewöhnliche Arten mit hohem Stör- oder Gefährdungspotential wie etwa Papageien, Giftschlangen oder für Haustiere in grosser Zahl.
Haustiere mietvertrag nicht erwähnt. Nun sei im Mietvertrag (allgeminer Mietvertrag der Genossenschaft) erwähnt, dass Tierhaltung der Zustimmung bedarf (außer Kleintiere). Des weiteren sei im letzten Paragraphen "sonstige. Haustiere, Rauchen,. Ist Tierhaltung im Mietvertrag gar nicht erwähnt, sind Kleintiere immer erlaubt.. Schwammiger wird es erst, wenn das Freiluft-Bruzzeln nicht im Mietvertrag geregelt ist. Gestern bekamen wir einen ganz merkwürdigen Brief, als Ergänzung zum Mietvertrag, wo alles was für Schäden passieren könnten aufgelistet wurde, unteranderem Kratzer Bodenbeläge. Einmal Steht doch im Mietvertrag drin, dass der Mieter haftet für alle entstehenden Schäden aufgrund der Tierhaltung haftet. 1. Der Mietvertrag entscheidet: Haustiere bedürfen häufig der Zustimmung. Weitgehend ausgespart wird das Thema Tierhaltung im Mietrecht. Haustiere werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht erwähnt und daher lässt sich dazu nichts Konkretes finden.. Demnach kann ein Mieter sich nicht auf einen einzelnen Paragrafen berufen, wenn es zu Streitigkeiten über die Haustierhaltung in der.
Das ist etwa dann der Fall, wenn größere Haustiere wie Katzen oder Hunde laut Mietvertrag verboten sind. So kann die Anschaffung eines Tieres nach dem Abschluss eines Mietvertrages zum Problem werden. Bei Kleintieren ist eine Kündigung nicht möglich. Das gilt auch dann nicht, wenn die Tiere vor Vertragsunterzeichnung nicht erwähnt wurden. Da Haustiere in Mietverträgen nicht erwähnt werden, liegt es im Ermessen des Eigentümers oder Desins, was sie zulassen. Wir haben Formulare, die bis zu drei Haustiere vorsehen. Wenn es mehr gibt, können diese am Ende in einem Abschnitt “zusätzliche Klauseln” festgelegt werden. Denn selbst wenn man es grundsätzlich nicht verbieten kann, könnte der Vermieter mir ja von Anfang an, unter einem anderen Grund, den Mietvertrag nicht geben. Da viele sich rechtlich anscheinend nciht so auskennen und trotzdem antworten: Eine Klausel, die Hunde oder allgemein Haustiere bereits im Mitvertrag verbieten, sind nichtig. Einschränkungen oder Verbote im Mietvertrag gelten insbesondere für grössere Haustiere wie zum Beispiel Hunde oder Katzen. Kleintiere wie Meerschweinchen oder Zierfische dürfen vom Mieter grundsätzlich auch ohne Einwilligung des Vermieters gehalten werden, soweit sich deren Anzahl in üblichen Grenzen hält und die Tiere in Käfigen.
Haustiere sind solche, die üblicherweise nicht als reine Nutztiere gehalten werden, sondern vorwiegend der Freude des Tierhalters dienen sollen. Je nach Region und Lage des Mietobjektes können sich Unterschiede darin ergeben, was ein Haustier sein könnte oder nicht. Die Haltung von Kleintieren (z.B. Wellensittiche, Zierfische, Meerschweinchen, Hamster) in Mietwohnungen ist grundsätzlich erlaubt, auch wenn das Thema im Mietvertrag nicht erwähnt wird. Allerdings spielt die Anzahl der Kleintiere eine Rolle, sie muss „in einem vertretbaren Rahmen“ bleiben. Bei Hunden und Katzen kann das jedoch anders aussehen. Zwar hat der BGH auch hier ein generelles Haustierverbot im Mietvertrag für unzulässig erklärt (BGH, 20. März 2013, Az.: VIII ZR 168/12) jedoch auch gleichzeitig im Mietrecht Haustiere, die nicht zu den Kleintieren gehören, zur Einzelfallentscheidung gemacht.Das heißt, Vermieter müssen immer abwägen, ob eine Tierhaltung in. Grundsätzlich können, wie oben erwähnt, genau definierte Klauseln in einem Mietvertrag verankert sein. Hält sich der Mieter nicht daran, stellt das einen Kündigungsgrund dar. Weitere Gründe für eine Kündigung können sein: ein Hund, der Tag und Nacht stundenlang bellt; eine Katze, die die Wohnung verwüstet
Handelt es sich jedoch um ein generelles Verbot ohne die Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung, lautet die Antwort „Nein“.Formulierungen wie „jegliche Tierhaltung ist verboten“ sind nicht zulässig. Die Katze kann im Mietvertrag hier nicht verboten werden, denn diese generellen Formulierungen werden als Nachteil für den Mieter gewertet. Ein Mietvertrag kann mündlich abgeschlossen werden. Um Sie im Streitfall zu schützen, sollten Sie aber auf eine schriftliche Version bestehen. Wenn Sie weitere Vereinbarungen mit dem Vermieter treffen, die im Vertrag nicht enthalten sind, halten Sie diese auf einem zusätzlichen Dokument fest. Ob Hund, Kaninchen oder Königskobra: Haustiere sind nicht in jedem Mietshaus gern gesehen. Doch oft hat der Vermieter kein Mitspracherecht. Das gibt Mietern aber nicht jedes Recht auf jedes Tier. Keine eindeutigen Regelungen. Haustiere in Wohnung (© Monika Wisniewska / Fotolia.com) Was die Haustierhaltung in Mietwohnungen angeht, gibt es keine eindeutigen Regelungen, an denen sich Mieter und Vermieter generell orientieren können. Daher wird hier von Fall zu Fall zu entscheiden sein. Prinzipiell ist zu sagen, dass Kleintiere nicht der Zustimmung.
Wenn Haustiere in Ihrem Mietvertrag nicht erwähnt sind, sollte unbedingt eine schriftliche Genehmigung zur Hundehaltung vom Vermieter eingeholt werden, um spätere Probleme auszuschließen. Allergien Bei kurzzeitigen Kontakt mit Hunden treten evtl. vorhandene Allergien nicht sofort auf. Ist der Garten nicht in dem Mietvertrag erwähnt, kommt es für die Mieterrechte am Garten darauf an: Handelt es sich um die Miete eines Einfamilienhauses mit Garten, kann je nach Einzelfall der Garten auch ohne ausdrückliche Nennung im Mietvertrag als mitvermietet angesehen werden (so z.B. in einer Entscheidung des OLG Köln mit Urteil vom 05.

